Nächtliches Verkaufsverbot kann nicht der alleinige Weg sein
Friedberg. Die Junge Union Wetterau sieht den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zum nächtlichen Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 22 und 5 Uhr mit gemischten Gefühlen. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass der komplette Einzelhandel, also auch Tankstellen und Kioske, in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen dürfen. „Sicher ist es nicht schön, wenn Jugendliche nachts an öffentlichen Plätzen Partys veranstalten und dabei dem Alkohol übermäßig zusprechen. Doch muss man sich hier die Frage stellen, ob ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot dies wirklich verhindern kann“, argumentiert Sebastian Wysocki, der Kreisvorsitzende der Jungen Union Wetterau. Vielmehr sei bei diesem Verbot davon auszugehen, dass die Jugendlichen sich dann vor Ladenschluss in Supermärkten mit Alkoholika eindecken würden. Dies würde dann also nur zu einer Verlagerung der Einkaufszeit führen.
„Um solche ausufernden Alkohol-Partys zu verhindern halte ich es eher für sinnvoll, die Einzelhändler zu einer verstärkten Ausweiskontrolle beim Verkauf von Alkohol aufzufordern. Dies passiert in vielen Geschäften und Supermärkten schon vorbildlich, aber es kommt auch immer wieder vor, dass Minderjährige Alkohol kaufen können“, schreibt die Pressesprecherin der Jungen Union Wetterau, Annette Zitzer.
Außerdem sind bei Jugendlichen Präventionsmaßnahmen und Aufklärung wichtig. Den Jugendlichen sollte im Schulunterricht aber auch in speziellen Aktionstagen verdeutlicht werden, welche kurz- und langfristigen Auswirkungen Alkohol auf sie haben kann. „Vielen Jugendlichen sind diese Auswirkungen vielleicht gar nicht bewusst. Hier sollte man ansetzen und schon im 6. oder 7. Schuljahr den Kindern vermitteln, dass ihre Reaktionszeit nach dem Alkoholgenuss stark herabgesetzt ist und welche weiteren Auswirkungen der Alkohol bei regelmäßigem Konsum auf ihren Körper haben kann“, fordert Sebastian Wysocki abschließend.